
72-Stunden-Aktion - Uns schickt der Himmel
Sie werden mit alten oder behinderten Menschen gemeinsam aktiv sein, arbeiten, Musik machen, sie werden baggern, sägen, hämmern, pinseln um Spielplätze, Außenanlagen von karitativen Einrichtungen oder Kindertagesstätten herzurichten oder Benefizaktionen zugunsten von Not leidenden Kindern und Jugendlichen in Übersee organisieren:
Vom 23.-26. Mai 2019 werden Tausende Kinder und Jugendliche bundesweit - in allen 27 Bistümern und allen Bundesländern - die Welt ein Stück besser machen bei der "72 Stunden-Aktion - Uns schickt der Himmel" des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ).
Auf dem Gebiet von Rheinland-Pfalz werden in den vier Bistümern, Speyer, Mainz, Trier und Limburg insgesamt über 300 Gruppen mit rund 8000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen dabei sein.
Mit Spaß und Engagement werden die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen der 72-Stunden-Aktion dort anpacken, wo es sonst niemand tut, wo Geld oder die Bereitschaft, anderen unter die Arme zu greifen, fehlen. In nur drei Tagen realisieren sie ein gemeinnütziges, soziales, ökologisches, interkulturelles oder politisches Projekt. Motor für die Aktion ist die Überzeugung, dass ein Handeln aus einem christlichen Verständnis heraus die Welt besser machen kann.
Als Aktionsgruppe:
- führt ihr in drei Tagen ein Projekt durch.
- setzt ihr euch für ein soziales, ökologisches, politisches oder interreligiöses Thema ein.
- erlebt ihr die Vielfalt der katholischen Jugendverbände in der Zusammenarbeit mit anderen.
- verknüpft ihr sinnvolle Aktionen mit Spaß, Spontaneität und Aufregung.
- seid ihr für und/oder mit anderen aktiv.
Wer kann mitmachen?
- Gruppen aus den Verbänden des BDKJ
- Gruppen anderer Institutionen
- Alle anderen Interessierten Menschen, die sich engagieren möchten
- Wichtig ist der Wille sich für andere einzusetzen und die Werte den BDKJ zu teilen
Anmelden
könnt ihr euch über die bundesweite Aktionsseite: www.72stunden.de
Unsere Botschaft
Unterstützung
Zum Gelingen der 72-Stunden-Aktion tragen neben den vielen jungen Menschen auch die Sponsoren und zahlreichen Unterstützer und Unterstützerinnen bei, deren Mithilfe die Gruppen gut gebrauchen können. "Das kann zum Beispiel jemand sein, der für eine Gruppe ein Essen kocht, aber auch der Bauunternehmer am Ort, der mit seinem Bagger anrückt, um zu helfen", erklärt BDKJ-Diözesanvorsitzende in Speyer Lena Schmidt. "Wir hoffen auf breite Unterstützung, bitte halten Sie Augen und Ohren für Hilferufe der Gruppen offen."
Hauptunterstützer der 72-Stunden-Aktion sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Deutsche Bischofskonferenz, das bischöfliche Hilfswerk MISEREOR, der Caritasverband und das Kindermissionswerk "Die Sternsinger". Der bundesweite Medienpartner katholisch.de sendet 72 Stunden live.
Schirmherrin Malu Dreyer
Unterstützt wird die Aktion von zahlreichen Persönlichkeiten aus Kirche, Politik, Gesellschaft, Kultur. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz hat Ministerpräsidentinnen Malu Dreyer die Schirmherrschaft übernommen.
SWR3 ist in Rheinland-Pfalz dabei
Der Radiosender SWR3 unterstützt als Medienpartner die Aktion in seinem Sendegebiet in Rheinland-Pfalz. Er wird die Aktion 72 Stunden lang mit Reportagen, Berichten und Musik begleiten. Bei besonders kniffligen Aufgaben leitet der Sender während der Aktion auch Hilferufe der Gruppen weiter.
Alle Informationen zur Aktion findet man unter www.72stunden.de
Schulbefreiung & Sonderurlaub
Schulbefreiung
Hier findet ihr ein vorgefertigtes Antragsformular, womit Schüler*innen ihre Schulbefreiung beantragen können. Die Schulleitungen werden von dem Ministerium über die Aktion informiert. Wir gehen davon aus, dass die Aktion wohlwollend behandelt wird.
Sonderurlaub
Als Teilnehmer*in oder Aktionsgruppenleiter*in steht dir im Rahmen der 72-Stunden-Aktion Sonderurlaub zu. Hier findest du Infos über Möglichkeiten und Beantragungen.
Rheinland-Pfalz
Wer kann davon profitieren?
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mindestens 16 Jahre alt, die in einem Dienst-, Arbeits-, oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie leitend tätig sind bei Sport-, Kultur-, Erholungs-, Freizeitgestaltungs- und internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen oder Jugendwanderungen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, oder wenn sie an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Fachtagungen zu Fragen der Jugendhilfe teilnehmen, die zur Erfüllung der Leitungsaufgabe dienen.
Was gibt es?
Der oben genannten Personengruppe stehen bis zu 12 Tagen Sonderurlaub im Jahr zu, die auch als 24 halbe Tage gewährt werden können. Der Sonderurlaub ist nicht auf das nächste Jahr übertragbar. Ein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung besteht nicht, jedoch gewährt das Land für jeden vollen Sonderurlaubstag einen Ausgleichsbetrag bis zu 60 Euro(!).
Wie geht das?
Anträge müssen vier Wochen vor der beabsichtigten Freistellung bei der Beschäftigungsstelle eingehen. Diese Anträge können von einem öffentlichen oder einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe gestellt werden
Formulare Rheinland-Pfalz
Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall
Leitfaden über Teilzeitbeschäftigung und Sonderurlaub
Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
Saarland
Wer kann davon profitieren?
Für die Mitarbeit in Zeltlagern, bei Freizeiten, Wanderungen und Maßnahmen im Bereich der internationalen Jugendarbeit, für die Teilnahme an Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung so wie Konferenzen und Tagungen der anerkannten Jugendverbände oder für die Teilnahme an Maßnahmen der Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter_innen.
Voraussetzungen sind: Der Träger der Maßnahme muss ein anerkannter Jugendverband bzw. eine Jugendbehörde sein. Der/die Gruppenleiter_n muss mindestens 15 Jahre alt sein.
Es können maximal zwei Arbeitswochen Sonderurlaub pro Kalenderjahr beantragt werden. Ein Anspruch auf Bezahlung des Sonderurlaubs besteht nicht. Der Anspruch auf Sonderurlaub ist nicht auf das nächste Jahr übertragbar. Spätestens zwei Wochen vor Beginn des Sonderurlaubs muss der Antrag dem/der Arbeitgeber_in oder der Schulleitung vorliegen.
Nur in begründeten Einzelfällen kann der/die Arbeitgeber_in, oder die Schulleitung die Gewährung von Sonderurlaub verweigern.
Beschäftigten, die Sonderurlaub erhalten, dürfen in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis keine Nachteile entstehen. Dies gilt sinngemäß auch für SchülerInnen, die Sonderurlaub erhalten.
Formulare Saarland
Gesetz zum Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen_in der Jugendarbeit
Sonderurlaub für das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit
Antrag auf Sonderurlaub für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit